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- 23. März 2022
- Neuigkeiten
Liebe Schulgemeinschaft,
der Presse haben Sie sicher schon entnommen, dass die Corona-Regeln an
Schulen geändert werden. Kurzgefasst:
1.Ab dem 4.4.2022 entfällt die Pflicht, in der Schule eine Maske zu
tragen. Freiwillig kann das natürlich weiter geschehen.
2.Nach den Osterferien wird es keine schulischen Testungen mehr geben.
Dazu aus der offiziellen Schulmail vom 18.3.:
*„1. Maskenpflicht in den Schulen *
Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht eine rechtliche Grundlage für
eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen
bereits mit Beginn der kommenden Woche, also mit Wirkung ab dem 20. März
2022, grundsätzlich nicht mehr vor.
Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage dürfen die Länder nur noch
unter sehr engen Voraussetzungen und ausdrücklich nur unter Beteiligung
und mit Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente durch
Rechtsverordnung anordnen, dass in den Innenräumen von Schulen eine
medizinische oder FFP2-Maske getragen werden muss. Eine solche
Maskenpflicht hat sich dann jedoch auf einzelne Gebietskörperschaften
(Kreise oder kreisfreie Städte) zu beschränken.
Allerdings gewährt das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 2. April 2022.
Bis zu diesem Zeitpunkt kann das bisherige Landesrecht, also die
Coronabetreuungsverordnung, in der derzeit vorliegenden Fassung
weitergelten.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die oben
erwähnte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum
Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden
Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. *Bis Samstag, 2. April
2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum
Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach
endet diese Pflicht.*
Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch
jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen
unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Diese
Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen weder eine
infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber
einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen
einer Maske durchzusetzen.
*2. Fortsetzung schulischer Testungen*
Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können die Länder jedoch weiterhin
schulische Testungen anordnen. *Für Nordrhein-Westfalen hat die
Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den
Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen
Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.*
Im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des Testgeschehens haben
auch die Kultusministerinnen und -minister der Länder schon am 10. März
2022 einvernehmlich festgehalten, in den kommenden Wochen einen
vorausschauenden und behutsamen Weg zurück in die Normalität zu verfolgen, bei dem die weitere Entwicklung der Pandemie achtsam im Auge behalten wird. Ziel soll es
sein, spätestens bis Mai 2022 alle Einschränkungen, insbesondere die
Pflicht zum Tragen einer Maske und die anlasslosen Testungen in Schulen,
aufzuheben.
Mit der oben beschriebenen Entscheidung zur Beendigung der Pflicht zum
Tragen einer Maske trägt die Landesregierung diesem Beschluss der
Kultusministerkonferenz Rechnung. Auch in der Folge dieses Beschlusses
wird das *anlasslose Testen* *in allen Schulen* *und Schulformen* *nach
den Osterferien nicht wiederaufgenommen*, sofern es bis dahin keine
unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.“
Hartmut Kastell