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- 16. März 2021
- Neuigkeiten
Liebe Schulgemeinschaft!
In den Medien ist es schon seit gestern publik gemacht worden, heute sollen Sie von uns detailliertere Informationen zum Einsatz der sogenannten Selbsttests an unserer Schule bekommen.
Das Ziel der Landesregierung ist es, im Dreiklang Schützen (AHA+L) – Impfen – Testen durch die Begleitung des Schulbetriebes mit Testungen den Gesundheitsschutz und die Bildungschancen gleichermaßen sicherzustellen. Daher soll an den weiterführenden Schulen (bei uns dann Klasse 5 – 13) vor den Osterferien eine Testung pro Schülerin/Schüler angeboten werden, um auch für die nach den Osterferien fortzuführenden Testungen Erfahrungen zu sammeln.
Die Landesregierung stellt Testmaterial zur Verfügung, das seit heute nach und nach an die Schulen ausgeliefert wird. Bei den ausgelieferten Tests handelt es sich um einen PoC-Schnelltest (Nasenabstrich im vorderen Nasenbereich). Diese Tests können innerhalb von gut 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Insbesondere Personen mit hoher Viruslast können somit identifiziert werden. Bei den vom Land beschafften Tests handelt es sich um Selbsttests, d.h. um Tests zur Eigenanwendung. Bis zum Beginn der Osterferien werden ausschließlich Selbsttests der Firma Roche an die Schulen geliefert.
Beim Ablauf ist zu bedenken, dass die Tests zum Beginn des HU-Unterrichtes durchgeführt werden. Die begleitenden Kollegen leiten die Schülerinnen und Schüler an, dürfen aber keinerlei Hilfestellungen geben. Die Tests sind selbständig durchzuführen. Hilfestellungen sind nur beim Auswerten der Ergebnisse erlaubt. Handhygiene vor und nach dem Testen, Abstandsregeln, Maskenpflicht bis zum Testen und Dauerlüften sind vorgeschrieben.
Bei der Auswertung der Tests kann es zu drei Ergebnissen kommen. Negativ, ungültig oder positiv. Ist das Ergebnis ungültig, hat der Test nicht richtig funktioniert und muss wiederholt werden.
Liegt ein positives Ergebnis vor, handelt es sich um einen begründeten Verdachtsfall. In diesem Fall müssen wir als Schule das positive Ergebnis schriftlich dokumentieren und die Eltern des/der Betroffenen informieren. Es folgt keine automatische Meldung unsererseits an das Gesundheitsamt. Die Eltern sind verpflichtet, über den Hausarzt einen PCR – Test durchführen zu lassen, der dann endgültige Klarheit verschafft. Ist dieser ebenfalls positiv, wird das Gesundheitsamt automatisch informiert und die ganz normalen vorgeschriebenen Abläufe gehen dann ihren Weg. Eine Wiederbeschulung der betroffenen Schüler ist erst mit dem Vorliegen eines negativen PCR – Testes wieder möglich.
Die Durchführung der Selbsttests ist durch die Schule zu dokumentieren. Bestandteile sind das Datum der Testdurchführung / Angabe der Klasse / Anzahl der anwesenden Schülerinnen und Schüler / Anzahl der ausgegebenen Selbsttests / Anzahl der positiven Testergebnisse sowie die Namen der positiv getesteten Schülerinnen und Schüler.
Wichtig ist zu wissen: Möglichst viele Schülerinnen und Schüler sollten an den Tests teilnehmen, es wird aber niemand dazu gezwungen! Und es entsteht auch niemandem ein Nachteil, wenn ein Test seitens der Eltern abgelehnt wird! Die Selbsttests sind absolut freiwillig!
Um den Schulen die Planung und Durchführung zu erleichtern, ist eine Widerspruchsregelung seitens der Eltern vorgesehen. Sollten Sie dem Selbsttest Ihres Kindes widersprechen wollen, bitten wir um die Benutzung des angehängten Formulars und eine Zusendung / Abgabe bis Freitag, 19. März. (Muster_Widerspruchserklärung_Deutsch)
In den nächsten Tagen werden wir in die genauere Planung der Tests in der nächsten Woche gehen. Wann wir in welcher Klasse die Tests durchführen, werden wir dann rechtzeitig bekanntgeben.
Ein weiteres Mal betreten wir in diesem Jahr somit Neuland. Wir sind aber sicher, dass wir auch diese zusätzliche Aufgabe gemeinsam als Schulgemeinschaft bewältigen werden.
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich.
Mit herzlichen Grüßen
Hartmut Kastell und Michael Albe-Nolting
Nähere Informationen zu dem Thema finden sich auch auf der Seite
Einsatz von Selbsttests an Schulen | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw) ,
darunter auch ein Erklärvideo des Testherstellers.