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- 30. November 2011
- Neuigkeiten
Urteil des Verwaltungsgerichtshofs bekräftigt universitären Standard der Ausbildung von Waldorflehrern an der Freien Hochschule Stuttgart:
Freie HochschuleStuttgart Urteil VGH
In einem richtungweisenden Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
(VGH) als oberstes Verwaltungsgericht den universitären Status der Freien
Hochschule Stuttgart und die Qualität der Waldorflehrerbildung bestätigt. „ Wir
sehen uns durch das Urteil in unserer besonderen Ausprägung als nichtstaatliche
Hochschule, die in der Lehrerbildung tätig ist, gewürdigt“, erklärte dazu Prof.
Dr. Peter Loebell für das Leitungsgremium der Freien Hochschule. Durch das
Urteil werde der Beitrag der Freien Hochschule Stuttgart zur Pluralität im
Bildungswesen nachdrücklich anerkannt. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig
geworden (Az. 9 S 2626/10).
Konkret hatte der
VGH über den Fall einer Absolventin der Freien Hochschule Stuttgart zu
entscheiden, die von 1999- 2004 an der Freien Hochschule Mannheim studiert und
dann in einem anschließenden Studienjahr den Diplomabschluss der Freie
Hochschule Stuttgart als Waldorflehrerin erworben hatte. Sie war einer
Waldorfschule im Landkreis Freiburg zwar als Sonderschullehrerin genehmigt
worden, ihre Besoldung sollte allerdings nach BAT V statt wie für diese
Schulstufe üblich BAT III betragen, da das Regierungspräsidium ihre Vorbildung
nicht entsprechend anerkannte. Das Gericht verpflichtete nun das Land, die
Absolventin durch Zuschüsse an die betroffene Schule wie eine staatliche Hochschulabgängerin
zu refinanzieren.
In der Begründung
der Entscheidung wird darauf hingewiesen, dass das in Mannheim und Stuttgart
absolvierte Studium eine breite Basis fachlichen Wissens und umfassende,
anwendungsorientierte Methodenkompetenz im Bereich der Waldorfpädagogik
vermittelt. Ausdrücklich betont das Gericht die Freiheit der Freien Hochschule
Stuttgart, Studienleistungen und
–zeiten von Studierenden, die diese an anderen Einrichtungen erbracht haben,
anzuerkennen und anzurechnen. Dies gelte auch dann, wenn die Einrichtungen
staatlich nicht anerkannt sind. Mit der Anrechnung durch die Freie Hochschule
Stuttgart erlangen die Studiengänge anderer Seminareinrichtungen den Status der
Gleichwertigkeit mit denen staatlich anerkannter Hochschulen.
Die Freie
Hochschule Stuttgart bietet waldorfpädagogische Studiengänge auf der Basis der
anthroposophischen Geisteswissenschaft entsprechend den Bedürfnissen der
deutschen Waldorfschulen an. Die Studiengänge führen zu wissenschaftlich
anerkannten und den staatlichen Ausbildungen akademisch gleichwertigen
Studienabschlüssen (Bachelor- und Masterstudiengänge).
Matthias Jeuken
28.11.2011