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- 31. August 2020
- Neuigkeiten
- Was heißt Freiwilligkeit im Zusammenhang mit der Maskenpflicht an Schulen? Auch Schüler und Lehrer entscheiden selbst. ob sie im Unterricht eine Maske tragen wollen, erklärt Gebauer
- An NRW-Schulen hat es nach Angaben von Schulministerin Yvonne Gebauer bislang keinen unkontrollierten Corona-Ausbruch gegeben. Es sei auch kein Hot Spot entstanden, so die Ministerin.
- Gebauer: In Schulen soll mindestens alle 45 Minuten ein Stoßlüften stattfinden (nach Empfehlung des RKI)
- Laumann: In einer Straßenbahn weiß man nicht, wer neben einem sitzt – in einer Schulklasse sehr wohl.
- Gebauer sagt, dass jede Schule entscheiden kann, ob die Maskenpflicht im Unterricht freiwillig weiter praktiziert wird.
- Bislang ist völlig unklar, ob sich wegen des Wegfalls der Maskenpflicht mehr Schüler krank melden
- Maskenpflicht im Unterricht war reine Vorsichtsmaßnahme, sagt Gebauer. Nun sei diese Maskenpflicht im Unterricht nicht mehr nötig. Bei sinkenden Zahlen musste diese Maßnahme zurückgenommen werden
- Eindämmung von Corona erfordert, dass die Maskenpflicht in Schulgebäuden und Schulhöfen bestehen bleibt. Wer in der Schule nicht auf seinem Platz sitzt, muss laut Gebauer eine Maske tragen
- Schulen haben Corona-Konzept vor Ort laut Gebauer gut umgesetzt
- Gebauer sagt: Die meisten Schüler haben sich nicht in Schulen infiziert
- 99 Prozent können am Präsenzunterricht teilnehmen
- Gebauer äußert sich zum angepassten Schulbetrieb nach den Sommerferien: Fazit ist ein problemloser Start
- Nun gibt es eine gelbe Ampel – steigt ein Kreis oder eine Stadt über eine bestimmte Infektionszahl, dann werden Maßnahmen ergriffen
- Künftig müssen Kommunen, bei denen die Neuinfektionen im Sieben-Tages-Zeitraum – gerechnet auf 100.000 Einwohner – über 35 steigen, umgehend konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus umsetzen. Steigt die Kennziffer über 50, sind in Abstimmung mit dem Landesgesundheitsministerium zwingend zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen. „Wir wollen eine Ampel einführen, damit es gar nicht erst zu der 50 oder zum Lockdown kommt”, erklärte Laumann.
- Wer in öffentlichen Verkehrsmitteln keine Maske trägt, muss 150 Euro Strafe zahlen – überall sonst wird ein Bußgeld von 50 Euro erhoben. Wer also im Supermarkt ohne Maske unterwegs ist, der muss 50 Euro zahlen.
- Laumann über Veranstaltungen in NRW: Über die bisherigen Corona-Regeln hinaus müsse bei mehr als 500 teilnehmenden Personen auch sichergestellt werden, dass An- und Abreise unter Einhaltung der Belange des Infektionsschutzes erfolgen können. Zudem müssen Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern nun auch noch vom Gesundheitsministerium genehmigt werden.
- Laumann gibt bekannt: 49 Menschen werden in NRW wegen Corona beatmet. Insgesamt sind 79 Personen auf einer Intensivstation. In Krankenhäusern werden 233 behandelt.
Pressekonferenz: Neue Corona-Schutzverordnung für NRW in Stichpunkten
In einer langen Pressekonferenz informierten Gesundheitsminister Laumann und Schulministerin Gebauer am heutigen Montagnachmittag über die neue Corona – Schutzverordnung in NRW. Hauptthema war der Umgang mit Corona in Nordrhein-Westfalen – es gab auch Infos zur lokalen Corona-Bremse und den Corona-Umgang an Schulen. Bislang galten 150 Euro Strafe für Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen. Nun wird es strenger: Wer zum Beispiel im Supermarkt keine Maske trägt, muss 50 Euro Bußgeld zahlen.
Alle Inhalte der PK fassen wir an dieser Stelle in übersichtlichen Stichpunkten für Sie zusammen.
Corona-Schutzverordnung in NRW endet am 31. August 2020
Die bisherigen Regelungen der Corona-Schutzverordnung sowie die Verordnungen zur Betreuung in Kitas, Schulen und Behinderteneinrichtungen enden in NRW mit Ablauf des 31. August 2020. Ebenso endet an diesem Tag die Corona-Einreiseverordnung.
Außerdem endet die Maskenpflicht im Unterricht. Diese Corona-Schutzmaßnahme gab es flächendeckend in keinem anderen Bundesland. Bayern zieht jetzt nach: Ab dem Schulstart gibt es eine zweiwöchige Maskenpflicht für Schüler ab der 5. Klasse.