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- 18. Oktober 2022
- Neuigkeiten
Alle Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen haben einen Anspruch auf Lernmittelfreiheit. Für die zur Verfügung gestellten Lernmittel müssen die Eltern und
Erziehungsberechtigten einen Eigenanteil tragen. Hier die Informationen zu den geltenden Regelungen. Lernmittelfreiheit_Eltern 2022_10
Herzliche Grüße
Hartmut Kastell
Pädagogischer Vorstand