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- 20. Oktober 2022
- Neuigkeiten
· Das Klettergerüst vor dem Schulgebäude ist für die Nutzung durch die Kinder der OGS vorgesehen. Die Aufsicht über die in der OGS angemeldeten Kinder erfolgt durch das Betreuungspersonal der OGS.
· Es gehört während der Zeit des Unterrichts, der Freistunden, Pausen und sonstigen Zeiträume, in denen die Schule grundsätzlich über die Schülerinnen und Schüler aufsichtspflichtig ist, nicht zu dem beaufsichtigten Gelände.
· Da der Geländeteil, auf welchem sich das Klettergerüst befindet, öffentlich zugänglich ist, ist die Benutzung jedermann gestattet. Eine Beaufsichtigung durch die Lehrkräfte findet dort nicht statt.
Anabell Dreber, Stefan Hochstein, Hartmut Kastell
Der Vorstand