Rudolf Steiner Schule Siegen

FAQ

Wie sieht die Finanzierung der Schule aus?
Waldorfschulen sind ein Bestandteil des öffentlichen Bildungswesens. Daher haben sie Anspruch auf finanzielle staatliche Förderung. In Nordrhein-Westfalen werden 85% der anerkannten Schulkosten erstattet. Da wir aber mehr Angebote* als an staatlichen Schulen finanzieren müssen, werden wir in Summe nur zu 70% refinanziert. 30% des Schulhaushaltes sind durch die Solidargemeinschaft der Eltern und Förderer aufzubringen.
Ganz wichtig ist folgender Grundsatz: Erst nachdem das Kind aufgenommen ist (pädagogische Aufnahme), wird mit den Eltern ein Gespräch über die Finanzstruktur der Schule geführt. Die Eltern schätzen darin ihre Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung der Schule selbstständig ein. So ist es ausgeschlossen, dass ein Kind aus finanziellen Gründen die Schule nicht besuchen kann.

*die zusätzlichen Angebote beinhalten neben einem erweiterten Unterrichtsbereich auch das attraktive und schöne Schulgebäude mit einer sehr guten Ausstattung, vom phantastischen Saalbau über die Schmiede, bis hin zum Computerraum.

Warum hat eine Waldorfschule keinen Direktor?
Pädagogik wird in der Waldorfschule, der Soziallehre Rudolf Steiners folgend, als Angelegenheit des freien Geisteslebens betrachtet. Sie kann auf die Dauer nur dann fruchtbar wirken, wenn sie aus Eigenverantwortung zustande kommt. Rudolf Steiner nannte deshalb das Lehrerkollegium der Waldorfschule eine Versammlung von “Souveränen”, die ihre Arbeit “republikanisch”, also nach dem Vorbild der altrömischen Gesetzgebungs- und Ämterordnung, ohne Fremdbestimmung von außen durch eine Behördenhierarchie oder weisungsberechtigte Expertengremien, miteinander regeln. Als Grundsatz gilt, dass jeder Lehrer nur soviel unterrichten soll, wie er zugleich auch selbst verwalten kann. Das kostet Zeit, aber es zahlt sich aus. So liegen in der Waldorfschule alle spezifisch pädagogischen Grundsatzentscheidungen in der Kompetenz des gesamten Lehrerkollegiums, das in engstem Kontakt mit den Eltern und innerhalb der Grenzen der staatlichen Schulaufsicht, aber doch eigenverantwortlich beschließt. Für die weitreichenden Entscheidungen wird auf Zeit der Vorstand gewählt. Seine Kompetenzen werden mit denen des Geschäftsführers abgestimmt. Die laufenden Geschäfte werden in Ausschüssen, die wöchentlich tagen, behandelt.
Dürfen die Eltern mitreden, und welche Rechte haben sie?
Über die Formen der Elternmitwirkung besteht an den Waldorfschulen bisher kein Konsens. Unbestritten ist die Notwendigkeit der pädagogischen Autonomie des Lehrerkollegiums, aus der meist auch das Recht des Kollegiums auf Autonomie in Personalangelegenheiten hergeleitet wird. Und gewiß wird eine am Erfolg ihrer Schule interessierte Elternschaft den Lehrern keinen Mitarbeiter aufdrängen wollen, mit dem sie sich nicht verstehen. Die Erfahrungen mancher amerikanischer Privatschulen mit dem diktatorischen Gehabe ihrer “Boards of trustees” sind da lehrreich. Aber gilt das auch zum Beispiel für die Ablösung unfähiger Mitarbeiter? Die Frage ist umstritten. In Finanzangelegenheiten einigt man sich leichter. Hilfreich ist es, eine gültige Rechtsform für die Zusammenarbeit von Eltern und Lehrern festzulegen, noch bevor Konflikte eintreten, zweckmäßigerweise in einem Schulvertrag, der den neu in die Schulgemeinschaft eintretenden Eltern und Lehrern ein Bild von dem jeweiligen Stand der wechselseitig bindenden Vereinbarungen gibt und der dabei auch klarstellt was gelten soll, wenn man eines Tages wieder Abschied voneinander nimmt. Manches läßt sich dabei von älteren Konzeptionen der Zusammenarbeit von Eltern und Lehrern auf genossenschaftlicher Grundlage lernen.

Muss man in der Waldorfschule Schulgeld zahlen?
Da die staatlichen Zuschüsse in keinem Fall die Kosten decken, sind die Waldorfschulen auf einen freiwilligen Beitrag der Eltern angewiesen. Dafür gibt es an vielen Schulen Richtsätze. Die tatsächliche Höhe des Beitrags wird aber in jedem Fall unabhängig von der Frage, ob ein Kind aufgenommen werden kann, individuell vereinbart. Manche Eltern zahlen überhaupt keinen Beitrag, andere zeitweise mehr oder weniger. Wenn Waldorfschulen älter werden und die erste Begeisterung der Gründungsphase nachläßt oder wenn unerwartete finanzielle Belastungen auftreten weil Gesetze sich ändern, die Schülerzahl zurückgeht oder sich irgendwer beim Planen verrechnet hat kann es nötig werden, das Beitragsverfahren neu zu ordnen. Soll man streng von der freiwilligen Selbsteinschätzung aller Eltern ausgehen? Soll man eine nach Einkommen oder Kinderzahl gestaffelte Gebührenordnung einführen, mit der Möglichkeit, im Notfall um Ermäßigung zu bitten? Entscheiden darüber die Vorstandsmitglieder des Schulvereins, die Geschäftsführer, Vertreter der Elternschaft, unter Umständen jeder einzelnen Schulklasse? Gespräche und gemeinsame Beschlüsse über solche Fragen sollten nicht als Notmaßnahmen im Unglück, sondern als selbstverständliche Prozesse einer kontinuierlichen Pflege gemeinsamer Lebensformen verstanden und ertragen werden.

Was veranlasst den Staat, sein Geld für Privatschulen auszugeben?
Der Staat gibt nicht sein Geld aus, sondern das Geld seiner Bürger. Waldorfschulen sind keine Privatschulen, sondern als Schulen in freier Trägerschaft öffentliche Schulen. Sie sind zugänglich für alle Kinder. Die Eltern ihrer Schüler zahlen Steuern wie alle anderen Eltern auch. In Deutschland besteht daher mit gutem Grund, inzwischen auch durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, ein Rechtsanspruch auf staatliche Förderung freier Schulen. Für eine fernere Zukunft ist natürlich auch denkbar, dass der Staat die Sorge für das Schulwesen ganz in die Hände seiner Bürger zurückgibt. Daran denken heute durchaus nicht nur Waldorflehrer und Anthroposophen. Als Zwischenlösung käme die Ausgabe eines Bildungsgutscheins (Voucher) in Betracht, den die Eltern bei einer Schule ihrer Wahl einlösen könnten.

Literatur:
Zum Bildungsgutschein:
Johann P. Vogel: Der Bildungsgutschein. Eine Alternative der Bildungsfinanzierung. In: Neue Sammlung 1972, S.514 ff.
Ulrich van Lith: Markt, persönliche Freiheit und die Ordnung des Bildungswesens. Tübingen 1983
Über ein staatsfreies Schulwesen der Zukunft:
Friedrich Salzmann: Bürger für die Gesetze. Darstellung des erziehenden Staates. Bern 1949
Joseph Huber: Die Regenbogengesellschaft. Ökologie und Sozialpolitik. Frankfurt 1985
Thomas Schmidt (Hg.): Entstaatlichung. Neue Perspektiven auf das Gemeinwesen. Berlin 1988

Sind Waldorfschulen teurer als staatliche Schulen?
Nein, preiswerter!
Effizienz, Leistungsfähigkeit und vor allem die Qualität des deutschen Bildungssystems sind nicht erst seit PISA in der Diskussion. Eng damit verknüpft sind die Fragen, was die Schulausbildung kostet und was sie der Gesellschaft wert ist. Um eine gerechte Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft zu gewährleisten, müssen die Kosten transparent sein. Auf seiner Jahrespressekonferenz in Düsseldorf hat der Bund der Freien Waldorfschulen den Bericht zur wirtschaftlichen Lage der Freien Waldorf- und Rudolf Steiner-Schulen für 2003 vorgelegt. Er sieht sich in seiner Forderung nach einer angemessenen Bezuschussung der Waldorfschulen durch die öffentliche Hand sowie nach mehr Kostentransparenz bestätigt. Belegt wird das durch die groß angelegte Studie des Heidenheimer Steinbeis-Transferzentrums Wirtschafts- und Sozialmanagement über die tatsächlichen Kosten für die Erziehung an staatlichen Schulen. Das Schülerkostengutachten, das nach Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen jetzt auch für Nordrhein-Westfalen vorliegt, kommt zu dem Ergebnis, dass diese teils weit über den Angaben liegen, die vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht werden.
Weitere bildungsökonomische Daten, Sachverhalte, Statistiken aus der deutschen Waldorfschulbewegung.

Literatur:
Stefan Leber: Die Sozialgestalt der Waldorfschule. Stuttgart 1978
Dieter Brüll: Der anthroposophische Sozialimpuls. Schaffhausen 1984
Friedrich Glasl: Konfliktmanagement. Stuttgart 1990

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