- admin
- 12. April 2021
- Neuigkeiten
Liebe Schulgemeinschaft,
mit diesem Brief möchten wir Sie alle über die nun verbindlich durchzuführenden Selbst-Tests an unserer Schule informieren. Grundlage sind die vom Land NRW in den letzten Tagen nach und nach erlassenen Beschlüsse, die sich in den verschiedenen aktualisierten Coronaverordnungen finden.
Ab jetzt gilt im Präsenzbetrieb der Schule verbindlich eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal. Der Besuch der Schule wird damit für alle an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbst-Tests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler ausschließlich in der Schule erfüllt!
Alternativ ist es aber für alle möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht mehr am Präsenzunterricht und aktuell der Notbetreuung teilnehmen! Ein Widerspruch gegen die Selbsttests wie vor den Ferien ist nicht mehr möglich.
Liebe Eltern,
natürlich kann es sich ereignen, dass der Schnelltest ein positives Ergebnis anzeigt, also einen Hinweis auf eine mögliche Corona-Infektion gibt (Positiver Verdachtsfall). Bereits im Vorfeld wird aber mit den Schülerinnen und Schüler besprochen, dass von einer positiv getesteten Person keine unmittelbare gesundheitliche Gefahr für die Lerngruppe ausgeht. Außerdem kann ein Test falsch positiv sein. Natürlich müssen sich positiv getestete Schülerinnen und Schüler in Quarantäne begeben. Wir werden sie dabei sensibel und unterstützend begleiten und die Eltern informieren mit der Bitte, ihr Kind zeitnah abzuholen. Für eine Wartezeit bis zur Abholung durch die Eltern werden geschützte Räume vorgesehen. Ihr Kind sollte sich dann in häusliche Quarantäne begeben. Eine Nachtestung per PCR-Test beim Kinderarzt oder Hausarzt müsste von Ihnen schnellstmöglich veranlasst werden. Wenn dieser negativ ist, kann das Kind wieder zur Schule. Fällt der PCR-Test ebenfalls positiv aus, wird das Gesundheitsamt automatisch informiert und leitet weitere Schritte ein.
Ein Corona-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet zumeist nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder der gesamte Schulbetrieb eingestellt wird. Die Schülerinnen und Schüler mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen.
Die Testung wird früh am Unterrichtstag im Klassenverband und aktuell in den Notbetreuungsgruppen erfolgen und von den Schülerinnen und Schülern selbst an sich vorgenommen. Die anwesenden Lehrerinnen und Lehrer und andere pädagogische Mitarbeiter sind lediglich dazu da zu beaufsichtigen, zu kontrollieren und das Ergebnis zu dokumentieren. Die Ergebnisse sind vertraulich und werden nach 14 Tagen vernichtet.
Bei den vom Land heute bereitgestellten Selbsttests handelt es sich um ein Produkt der Firma Siemens. Eine genaue Anleitung zur Durchführung des Testes findet sich auf der Seite CLINITEST® Rapid COVID-19 Self-Test (siemens-healthineers.com)
Die derzeitige Schulsituation mit Präsenzunterricht in den drei Abschlussklassen und Schülerinnen und Schülern in der Notbetreuung ermöglicht es uns nun glücklicherweise, beginnend am Mittwoch nach und nach mehr Erfahrungen, gerade bei der Testdurchführung in den unteren Klassen, zu sammeln. Dadurch können wir uns darauf vorbereiten, wenn wieder mehr Klassen in den Wechselunterricht zurückkehren.
Bleiben Sie alle gesund und zuversichtlich.
Es grüßen Sie
Michael Albe-Nolting und Hartmut Kastell
Hinweise zu den Tests finden sich unter https://schulministerium.nrw/selbsttests
Alle Verordnungen unter
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw