- admin
- 23. Oktober 2020
- Neuigkeiten
- Auf dem Schulgelände sowie in dem Schulgebäude müssen alle eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen.
- Wer aus einem Risikogebiet einreist, begibt sich direkt in eine 14-tägige Quarantäne, welche nur durch einen negativen Test aufgehoben werden kann.
- Distanzunterricht kommt nur bei einem durch SARS-CoV-2 verursachten Infektionsgeschehen in Betracht oder ggf. für einzelne Fächer, wenn die Lehrkraft aufgrund eines Attestes auf Distanz unterrichten soll.
- Damit bei einem positiven Testergebnis nicht so viele Kontaktpersonen in Quarantäne geschickt werden, müssen die Sitzanordnungen in den Unterrichten möglichst ähnlich sein und dokumentiert werden. Das gilt auch für Besprechungen und Konferenzen.
- In der Zeit zwischen den Herbst- und den Weihnachtsferien hat jede Person, die an unserer Schule tätig ist, den Anspruch auf insgesamt drei Tests, deren Kosten vom Land getragen werden. Die Testung erfolgt außerhalb der Arbeitszeit.
- Lehrer*innen, die sich vom Präsenzunterricht befreien lassen möchten, benötigen nach den Herbstferien ein neues Attest.
- MNB sind auch während aller Besprechungen und Konferenzen zu tragen (unabhängig von der Einhaltung des Abstands und des Lüftens).
- Lüften: Stoßlüften alle 20 Minuten, Querlüften wo immer es möglich ist, Lüften während der gesamten Pausendauer.
- Schüler*innen der Klasse 1-4 müssen im Unterrichtsraum keine MNB tragen.
- Schüler*innen der Klasse 5-13 müssen im Unterrichtsraum auch während des Unterrichts MNB tragen, Lehrkräfte nicht, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.
- Im Sportunterricht dürfen keine Masken getragen werden. Es ist ein Unterricht so zu gestalten, dass Abstände möglichst eingehalten werden können. Belüftungen und entzerrte Umkleidesituationen sind zu planen. Dazu: „Weitere Ausführungen zum Sportunterricht unter Coronabedingungen“
- Im Offenen Ganztag sind keine Mund-Nase-Bedeckungen erforderlich.
- Allgemein befreit von der MNB sind Schüler*innen mit gültigem Attest.
- Die generelle Befreiung vom Präsenzunterricht ist für Schüler*innen ebenfalls nur mit ärztlichem Nachweis möglich und muss durch entsprechende Vorerkrankungen begründet werden. Leben die Schüler*innen mit einer Person in einem Haushalt, die besonders gefährdet ist, entsteht hierdurch keine Befreiung vom Präsenzunterricht.
Checkliste zu Corona-Maßnahmen (voraussichtlich gültig bis zu den Weihnachtsferien)
auf der Basis der Schulmails des MSB NRW vom 08. und 21.10.2020
Allgemein:
Personal:
Unterricht bzw. Schüler*innen und Elternhäuser:
Annabell Dreber und Hartmut Kastell
22.10.2020