- admin
- 4. September 2020
- Neuigkeiten
Liebe Schulgemeinschaft,
nachfolgend finden Sie einen Brief der LAG NRW zu der neusten Schulmail des MSB. Wir veröffentlichen ihn hier, da er alle wesentlichen Punkte für unsere Waldorfschule(n) noch einmal anschaulich zusammenfasst.
“(….) Mit der neuen Information zur Maskenpflicht im Unterricht an den Schulen in NRW wurde uns am Montagnachmittag eine SchulMail des Ministeriums für Schule und Bildung MSB zugestellt, die in ihrer Umsetzung zum 01.09.2020 unsere Waldorfschulen erneut vor Herausforderungen stellt. Sie eröffnet individuelle Entscheidungen in Abstimmung mit Lehrerinnen und Lehrern, Eltern und vor allen Dingen mit Schülerinnen und Schülern. Für die Umsetzung in den Schulen ist es wichtig, dass die Beschlüsse der Schulleitungen und die derzeitigen Regelungen in der Schulgemeinschaft kommuniziert und Änderungen transparent gemacht werden, insbesondere wenn diese von den Empfehlungen der MSB abweichen sollten.
Einige Erleichterungen und Aufhebungen von Vorgaben wurden bereits durch die Presse vorab veröffentlicht. Die genauen Details und Vorgaben für die Schulen aufgrund der SchulMail vom 31.08.2020 hier noch einmal im Überblick:
· Tragen der Masken im Unterricht (eingeschränkte Notwendigkeit)
Für die Klassen 5 – 13 ist das tragen der MNB Bedeckung ab dem 01.09.2020 bis auf weiteres nicht mehr vorgesehen, sobald die Schülerinnen und Schülern an ihren festen Sitzplätzen im Klassenraum sitzen.
– In den Pausen und in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände besteht weiterhin Maskenpflicht. Sobald der feste Sitzplatz verlassen wird, müssen die Masken getragen werden. Dies gilt auch an der Waldorfschule für alle Schülerinnen und Schülern. Grundlage ist derzeit immer die aktuelle CoronaSchVO, die seit dem 01.09.20 gültige wird der E-Mail angehängt.
Link: 200831_coronaschvo_vom_31.08.2020
Lehrerinnen und Lehrer müssen keine Masken mehr tragen, wenn sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.
– kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, müssen Masken getragen werden. Besondere Situationen im Unterricht wie z.B. Versuche in der Chemie / Physik / Mikroskopieren, Handarbeit, Werken o.a. Unterrichte an Waldorfschulen machen es sehr oft notwendig, näher als 1,5 Meter an Schülerinnen und Schülern heranzutreten. Für diese Situationen ist der Schutz durch die MNB Masken empfohlen, bzw. beim Verlassen des festen Sitzplatzes durch Schülerinnen und Schülern einzuhalten und vorgeschrieben (siehe oben).
Neben allen Vorgaben, die ein Tragen der Masken weiterhin notwendig machen, gilt aber auch, dass freiwillig eine MNB-Maske im Unterricht getragen werden darf.
Dies soll innerhalb der Schulgemeinschaft einvernehmlich festgehalten werden und möglich sein.
· In Pausenzeiten beim Essen und Trinken / SchulMensen
Beim Essen und Trinken in den Pausen kann die Maske abgenommen werden, wenn ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Findet die Pause in der Klasse am eigenen Sitzplatz statt, ist das Abstandsgebot von 1,5 Metern nicht notwendig. Dies gilt auch für den Schulmensabetrieb. Hier ist der Abstand von 1,5 Metern auch mit Masken einzuhalten. Am festen Sitzplatz kann die Maske abgelegt werden.
· Der Musikunterricht und sonstige darstellende Unterrichte (Klassenspiele und Theaterprojekte etc.)
Die Empfehlung: das Singen im Musikunterricht oder in den Klassen bis zu den Herbstferien weiterhin im Freien durchzuführen, hat sich nicht geändert. Eine Änderung, die an den Waldorfschule zum Teil gut umgesetzt werden kann ist, dass unter dem Begriff „geschlossene Räume“ in der Regel nur die Klassenräume gemeint sind.
– Verfügt die Schule über große und gut zu lüftende Räume, wie Festsaal, Aula, Musiksaal, große Bewegungs- oder Sporthallen, kann mit entsprechendem Abstand auch das Singen, künstlerische Arbeit an Schauspielen, Theater etc. stattfinden. Die Abstandsregeln sind zu beachten und die aktuelle CoronaSchVO ist weiterhin Grundlage für die Unterrichtsorganisation.
· Schulsport/Eurythmie – und Bewegungsunterrichte
Der Sportunterricht soll bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden. Nicht alle Waldorfschulen verfügen über den notwendigen Freiraum oder angrenzende Sport- und Spielflächen. Daher gilt: Der Unterricht kann in der Sporthalle stattfinden, wenn eine gute Be- und Durchlüftung sichergestellt werden kann. Das Tragen einer Maske über die Dauer des Unterrichtes ist nicht mehr vorgesehen. Körperkontakt ist vorerst möglichst zu vermeiden auch der Körperkontakt der Schülerinnen und Schülern untereinander sollte vermieden werden. Situationsbedingt kann das Tragen der Maske sinnvoll vorgeschrieben werden.
– Wichtig hierbei ist, dass die Geräte und Bälle möglichst nach Gebrauch desinfiziert oder gereinigt werden sollten und Schülerinnen und Schülern vor und nach dem Unterricht besonderen Wert auf das Waschen der Hände legen.
Für den Eurythmieunterricht ist analog zum Sportunterricht der Unterricht ohne Masken ebenfalls möglich. Die Eurythmieräume sollten gut Be- und Durchlüftbar sein und der direkte Körperkontakt zwischen den Schülerinnen und Schülernn vermieden.
· Die Hinweise für die Ganztags- und Betreuungsangebote
Das Tragen von Masken in der Ganztagsbetreuung in den festen Gruppen ist nicht mehr erforderlich. Dies gilt auch für die abgegrenzten Außenspielflächen. Ein Durchmischung der festen Gruppen sollte dennoch vermieden werden. Für alle weiteren Bereiche gelten die Regelungen wie sie auch im Schulbetrieb derzeit festgelegt und vereinbart sind.
Die weiteren in der SchulMail vom 31.08.2020 angesprochenen Punkte zum Schwimmunterricht, den Regelungen für den Mensen- und Bistrobetrieb lassen sich gut nachvollziehen und orientieren sich ebenfalls an den aktuellen Vorgaben der CoronaSchVO.
Der Freiraum der sich aus der Formulierung Punkt 1. Eingeschränkte Notwendigkeit …. 2. Abs. ergibt: „Schulen können sich im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf verständigen, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine MNB zu tragen“ fordert die Kollegien an den Waldorfschulen auf, für den Fall, dass andere als die oben beschriebenen Regelungen zum Unterricht ohne MNB getroffen werden, dies zuvor mit allen Beteiligten einer Schulgemeinschaft abzustimmen.
Mit Blick auf die Diskussionen zur Maskenpflicht an Schulen, die auch an den Waldorfschulen sehr konträr geführt wird, halten wir es von Seiten der LAG-NRW – in der Kürze der Zeit – für unmöglich eine einvernehmliche Entscheidung zu treffen oder zu empfehlen.
Die individuelle Entscheidung einer Schule, ob der Unterricht in einigen oder allen Klassen trotz der Aufhebung der Maskenpflicht weiterhin bestehen bleiben soll, hängt von gesundheitlichen, räumlichen und pädagogisch-organisatorischen Gründen ab und muss durch die Schule entschieden werden.
Zur Information wird die aktuelle SchulMail vom 31.08.2020 noch einmal beigefügt.
Link: Schulmail 31082020
Für den Sprecherkreis der LAG-NRW,
herzliche Grüße
Wilfried J. Bialik
Sprecherkreis