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- 12. Dezember 2020
- Neuigkeiten
- In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
- In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird der Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt.
- An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt.
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern!
Wie Sie sicher schon aus der Presse erfahren haben, wird ab Montag, 14. Dezember 2020 die Präsenzpflicht an den Schulen in NRW aufgehoben. In der offiziellen Schulmail des Ministeriums ist das Prozedere beschrieben. Zusammengefasst bedeutet das konkret:
Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich! Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.
Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht in den Klassen 8 bis 13 sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen! Das verbindliche Lernen und Arbeiten zu Hause gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.
Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.
Mit den „gleichen Regeln“ wird offensichtlich auf die Möglichkeit der Notbetreuung hingewiesen. Unterrichtsbeginn ist also, nach jetzigem Stand der Maßnahmen, Montag 11. Januar 2021.
Soweit die Schulmail.
Die Kolleginnen und Kollegen werden sich morgen miteinander verständigen, wie in den einzelnen Klassen der Distanzunterricht ausgestaltet werden kann und wird. Bitte warten Sie die Informationen ab, die Sie von den Klassenlehrern und Klassenbetreuern dazu noch erhalten.
Wichtig ist noch der Hinweis: Schüler:innen, die einen Laptop für den Distanzunterricht brauchen, können sich einen von der Schule ausleihen. Bitte dafür bei den Klassenlehrern und Klassenbetreuern melden!
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Ihr Hartmut Kastell (Pädagogischer Vorstand)