- admin
- 9. August 2022
- Neuigkeiten
- Empfohlen werden regelmäßiges Händewaschen sowie das freiwillige Tragen einer Maske.
- Die Klassenräume sollen regelmäßig gelüftet
- Abstände sollten da eingehalten werden, wo dies sinnvoll möglich ist.
- Das Land NRW stellt Antigenselbsttests zur Verfügung. Diese erhalten Sie über Ihre Kinder von der Schule.
Im Verdachtsfall – d.h. bei Vorliegen der typischen COVID-19-Symptome wie beispielsweise Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Geruchs-/Geschmacksverlust, erhöhte Temperatur – sollte das Kind vor Antritt des Schulweges zuhause getestet werden und gegebenenfalls zuhause bleiben.
Bei einem negativen Testergebnis sollten Sie die Schule darüber formlos informieren. Liegt keine Information vor, gilt Folgendes: „Sollte sich bei einem Kind in der Schule aufgrund offenkundiger Symptome einer Atemwegsinfektion ein begründeter Verdacht auf eine mögliche CoronaInfektion ergeben, wird die zuständige Lehrkraft oder Betreuungsperson die Schülerin bzw. den Schüler darum bitten, eine anlassbezogene Testung mit einem Antigenselbsttest vorzunehmen.“ - Am ersten Unterrichtstag besteht die Möglichkeit, sich in der Schule selbst zu testen. Bitte teilen Sie mit, wenn Sie dies für Ihr Kind wünschen.
- Im ÖPNV besteht weiterhin Maskenpflicht.
Liebe Eltern,
anbei erhalten Sie den Brief der neuen Ministerin Dorothee Feller zu den Corona-Maßnahmen ab 10.08.2022.
Das Wichtigste in einer Übersicht:
Herzliche Grüße
Hartmut Kastell